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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) BSK | Bau- & Schadenmanagement Keller GmbH 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Verträge der BSK | Bau- & Schadenmanagement Keller GmbH (nachfolgend „BSK“) in den Bereichen Bauleitung, Bauherrenvertretung, Planung, Sanierung, Abdichtungskonzepte, Schadenmanagement, Gutachten und Qualitätsmanagement. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern sie von BSK ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. ⸻ 2. Vertragsabschluss Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, eine schriftliche Auftragserteilung oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote von BSK sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. ⸻ 3. Leistungen und Mitwirkungspflichten BSK erbringt ihre Leistungen gemäss dem vereinbarten Leistungsumfang, den anerkannten Regeln der Baukunde sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften und SIA-Normen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Termine gelten als Richttermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können eine Anpassung von Honorar, Kosten und Terminen zur Folge haben. ⸻ 4. Preise und Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Sofern projektbezogen nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Je nach Projekt können Akonto-, Teil- oder Ratenzahlungen vereinbart werden. Diese gelten als verbindlich. Bei Zahlungsverzug ist BSK berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie Mahngebühren zu erheben und die Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen. ⸻ 5. Abnahme und Gewährleistung Nach Abschluss der Leistungen kann eine gemeinsame Abnahme erfolgen. Festgestellte Mängel sind schriftlich festzuhalten. BSK gewährleistet eine fachgerechte Leistungserbringung gemäss den vereinbarten Leistungen und den geltenden Normen. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Abnahme schriftlich zu melden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Die Gewährleistung umfasst ausschliesslich die erste Mängelbehebung im Rahmen der Bauphase. ⸻ 6. Haftung BSK haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Leistungen von Dritten oder Subunternehmern, die auf Wunsch oder im Auftrag des Auftraggebers beigezogen werden, übernimmt BSK keine Haftung. Für Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder Leistungen Dritter wird keine Haftung übernommen. ⸻ 7. Kündigung und Rücktritt Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie entstandene Aufwendungen vollumfänglich zu vergüten. BSK ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen oder finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber vor Leistungsbeginn wird eine Umtriebs- und Stornogebühr von 10 % des vereinbarten Auftragswertes fällig. ⸻ 8. Datenschutz BSK behandelt personenbezogene Daten vertraulich und verwendet diese ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung sowie unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSG). ⸻ 9. Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der BSK | Bau- & Schadenmanagement Keller GmbH. ⸻ 10. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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