
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BSK Bau- und Schadenmanagement Keller GmbH 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der BSK Bau- und Schadenmanagement Keller GmbH (nachfolgend "BSK" genannt) im Bereich Bau- und Schadenmanagement. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn BSK diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 2. Vertragsabschluss Ein Vertrag zwischen BSK und dem Kunden kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote von BSK sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 3. Leistungen und Pflichten 3.1. BSK erbringt Leistungen in den Bereichen Neubau, Umbau, Sanierung und Schadenmanagement gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um eine sachgemäße Leistungserbringung zu ermöglichen. 3.2. Terminvereinbarungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde. BSK übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch unvorhergesehene Umstände oder durch Dritte verursacht werden. 3.3. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs müssen schriftlich vereinbart werden und können zu einer Anpassung der Vergütung führen. 4. Preise und Zahlungsbedingungen 4.1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. 4.2. Die Rechnungsstellung erfolgt gestaffelt gemäß folgender Zahlungsstruktur: 50 % Akonto-Zahlung bei Vertragsabschluss oder vor Beginn der Arbeiten. 10 % nach Fertigstellung von 25 % der Gesamtleistung. 10 % nach Fertigstellung von 50 % der Gesamtleistung. 10 % nach Fertigstellung von 75 % der Gesamtleistung. 10 % nach Fertigstellung der Gesamtleistung. 10 % Schlusszahlung nach Abnahme und erster Mängelbehebung. 4.3. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. 4.4. Bei Zahlungsverzug behält sich BSK das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie Mahngebühren zu erheben. Zudem kann BSK die Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang einstellen. 5. Abnahme und Gewährleistung 5.1. Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit dem Kunden. Eventuelle Mängel sind schriftlich festzuhalten. 5.2. BSK gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Arbeiten gemäß den geltenden Normen und Vorschriften. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu melden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. 5.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, höhere Gewalt oder nachträgliche Änderungen durch Dritte entstehen. 5.4. Die Mängelbehebung bezieht sich ausschließlich auf die erste Mängelbehebung nach der Bauphase. Die Schlusszahlung darf nicht an eine spätere Mängelbehebung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gekoppelt werden. 6. Haftung 6.1. BSK haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzu-führen sind. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. 6.2. Die Haftung für Subunternehmer oder Dritte, die auf Wunsch des Kunden beauf-tragt wurden, liegt nicht bei BSK. 6.3. BSK übernimmt keine Haftung für Verzöger-ungen, die durch Lieferanten, behördliche Auflagen oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. 7. Kündigung und Rücktritt 7.1. Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten zu vergüten. 7.2. BSK kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich wesentliche Umstände ändern oder der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. 7.3. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden vor Beginn der Arbeiten wird eine Stornogebühr von 10 % des Auftragswertes fällig. 8. Datenschutz die BSK | Bau- & Schadenmanagement Keller GmbH verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und aus-schließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden. 9. Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt ausschließlich das Schweizer Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der BSK Bau- und Schadenmanagement Keller GmbH 10. Schlussbestimmungen: sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: 2025